INTERIM MANAGEMENT IN RUSSLAND
INTERIM MANAGEMENT IN RUSSLAND
Interim Management bedeutet die zeitweise Übernahme der lokalen Geschäftsführerposition durch einen unserer Moskauer Rechtsanwälte oder Unternehmensberater. Vor allem während der Registrierung und Gründung eines ausländischen Unternehmens in Russland bringt Interim Management einen großen Nutzen. Möglicherweise kann es die einzige Möglichkeit sein, als ausländisches Unternehmen von Anfang voll in Russland handlungsfähig zu sein.
Unser Ziel ist es, dass die von uns für unsere Kunden in Russland registrierten Firmen von Anfang an handlungsfähig und unter voller Kontrolle der Gesellschafter stehen. Mit unseren deutschsprachigen Rechtsanwälten als Interim Manager können wir dies für unsere Mandanten ermöglichen.
Finden Sie den richtigen Geschäftsführer für das Russlandgeschäft
Es gibt drei Möglichkeiten, einen Geschäftsführer für die russische Niederlassung einzusetzen.
Erste Möglichkeit: Sie stellen einen russischen Staatsbürger als Geschäftsführer ein. In diesem Falle müssen Sie keine Arbeitserlaubnis und kein Arbeitsvisum beantragen. Auf der anderen Seite müssen sie zuerst einen geeigneten Geschäftsführer in Russland finden, dem Sie vertrauen können. Der Geschäftsführer hat die faktische Kontrolle über die Bankkonten und Aktiva des Unternehmens. Diese ist in Russland nur schwer zu begrenzen.
Zweite Möglichkeit: Ein Mitarbeiter des Stammhauses wird als Geschäftsführer der russischen Tochtergesellschaft bestellt. Wenn dieser Mitarbeiter nicht über die russische Staatsbürgerschaft verfügt, müssen für diesen zuerst Arbeitserlaubnis und ein Arbeitsvisum beantragt werden.
Dritte Möglichkeit: Einer unserer russischen Rechtsanwälte, welcher fließend Englisch oder Deutsch spricht, übernimmt die Funktion des Geschäftsführers. Der Vorteil für den Mandanten ist, dass seine russische Tochtergesellschaft von ersten Tag an voll handlungsfähig ist und gleichzeitig unter voller Kontrolle ist.
Wie können Sie von unserem Service Interim Management in Russland profitieren?
- Die Firmenregistrierung und die Eröffnung des Bankkontos können in der Regel schneller und einfacher abgeschlossen werden, wenn ein erfahrener Interim Manager involviert ist. Denn der Interim Manager ist immer vor Ort und bereit, sich auf diese administrativen und zeitintensiven Vorgänge zu konzentrieren.
- Unsere Interim Manager sind erfahrene Rechtsanwälte und wissen, was sie gewissenhaft in Ihrem Auftrage unterschreiben.
- Gleichzeitig besteht Zugang zu unseren Steuerberatern, Bilanzbuchhaltern, Unternehmensberatern und IT-Profis.
- Alle unsere Mitarbeiter halten sich an die Rufil Consulting Firmengrundsätze.
- Die meisten der durch den Interim Manager zu unterzeichnenden Dokumente beziehen sich auf steuerliche und finanzielle Fragen des Unternehmens. Nahe Zusammenarbeit mit den Steuerberatern und Bilanzbuchhaltern ist hier essentiell.
- Der Interim Manager handelt immer in Ihrem Auftrag und achtet dabei, dass Gesetze und Unternehmensgrundsätze eingehalten werden.
- Sie haben währenddessen genug Zeit, die Arbeitserlaubnisse und Arbeitsvisa für eigene ausländische Führungskräfte in Russland zu erhalten.
- Sie können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und so mehr Geld verdienen.
Sehen Sie hier unsere Publikationen zum Thema Firmenregistrierung in Russland:
Unternehmensgründung in Russland | |
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Vorgehensweise der Gründung einer Firma in Russland | |
Leitfaden zur Gründung einer OOO in Russland | |
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Hier finden Sie weitere Publikationen | |
Weitere Publikationen zum Thema Russlandgeschäft |
Unser Qualitätsversprechen:
„Als Interim Manager und Kontaktperson bekommen Sie bei uns einen Rechtsanwalt, welcher neben Russisch auch fließend Deutsch oder Englisch spricht, welcher sich regelmäßig fortbildet und seinen festen Arbeitsplatz in unserem Moskauer Büro hat. Geben Sie sich nicht mit weniger zufrieden!“
Häufig gefragte Fragen über Interim Management in Russland:
Es gibt kein Gesetz, welches vorschreibt, dass der Geschäftsführer einer in Russland registrierten OOO auch in Russland leben muss. Allerdings muss der Geschäftsführer über die russische Staatsbürgerschaft, eine permanente Aufenthaltserlaubnis (Vid na Shitelstvo) oder über eine Arbeitserlaubnis verfügen.
Der Geschäftsführer (General Direktor) muss bereits benannt sein, bevor die Antragsunterlagen auf Registrierung der Firma eingereicht werden.
Was unsere Kunden über uns sagen
Hoch professionell!
Wir arbeiten schon seit vielen Jahren mit Rufil Russia Consulting. Wir schätzen den Professionalismus der Berater und dass man alle unsere Anfragen umgehend erledigt.
Marlies Moretti/ Director Sales Emerging Markets & Direct Markets International Sales
ESCADA SE, München, Deutschland
Immer zuverlässig!
Ich habe eine sehr gute Erfahrung mit der Leistungserbringung durch Rufil Russia Consulting gemacht und kann deshalb diese Firma sehr empfehlen. Hoch Professionell. Immer zuverlässig.
Miroslav Cernac/ General Manager Eastern Europe
Velox CMS, Prag, Tschechien
Beste Kundenerfahrung!
Ich empfehle Rufil Russia Consulting allen Unternehmen, welche nach Russland exportieren oder eine Niederlassung in Russland haben. Wir waren mit der Arbeit des Moskauer Teams äußerst zufrieden.
Dirk Uhlemann/ Finanzdirektor
Segment Behälter Bau GmbH, Wolmirstedt, Deutschland
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