Mehrwertsteuerrückerstattung in Russland

Mehrwertsteuerrückerstattung in Russland

Bei der russischen Mehrwertsteuer handelt es sich um eine Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Alle Umsätze, welche mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen in Russland erzielt werden, unterliegen der russischen Mehrwertsteuer. Dabei wird das Bestimmungslandprinzip angewendet und man folgt im Allgemeinen den gleichen Prinzipien wie z.B. in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

TDer Regelsteuersatz liegt bei 18%, der ermäßigte Steuersatz bei 10% und einige Waren und Dienstleistungen, z.B. internationale Transport- und Frachtleistungen, medizinische Dienstleistungen, sowie Ausfuhren aus Russland und der Eurasischen Zollunion, sind von der russischen Mehrwertsteuer befreit.

Die Umsatzsteuererklärung ist in Russland quartalsweise und elektronisch einzureichen und bis zum jeweils 25. des auf das Quartal folgenden Monats zu begleichen. Wenn die Vorsteuer aus dem Einkauf von Waren und Dienstleistungen größer als die auf den Verkauf erhobene Mehrwertsteuer ist, kommt es zu einem Vorsteuerüberhang und damit zu einer Forderung des Unternehmens gegenüber dem russischen Steueramt.

Beispielsituationen für die Entstehung eines Vorsteuerüberhangs im Russlandgeschäft:

  • Ein deutsches Unternehmen gründet eine Tochtergesellschaft in Russland. Am Anfang der Geschäftstätigkeit werden größere Investitionen getätigt. Die im Rahmen dieser Investition gezahlte Vorsteuer kann erst in zukünftigen Perioden mit der in den Verkaufsrechnungen (Ausgangsrechnungen) enthaltenen Mehrwertsteuer verrechnet werden. Es entsteht ein Vorsteuerüberhang.
  • Die russische Tochtergesellschaft eines österreichischen Unternehmens hat eine Produktion in Russland aufgebaut. Die dort hergestellten Waren werden zum größten Teil in die Länder Asiens und des Nahen Ostens exportiert. Da Exportgüter von der russischen Mehrwertsteuer befreit sind, entsteht ein Vorsteuerüberhang, welcher auch in zukünftigen Perioden nicht mit eingenommener Umsatzsteuer verrechnet werden kann. Die Rückerstattung der Vorsteuer ist ein wichtiges Thema für dieses Unternehmen.
  • Im Rahmen des Aufbaus einer Produktionsanlage in Russland werden Maschinen und Anlagen aus Deutschland nach Russland importiert. Beim Import nach Russland wird die russische Einfuhrumsatzsteuer von 18% fällig. Diese muss direkt bei der Einfuhr an den russischen Zoll bezahlt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des so entstandenen Vorsteuerüberhangs kann erst ab dem Zeitpunkt der technischen Inbetriebnahme geltend gemacht werden.

Die Rückerstattung der Umsatzsteuer bzw. des Vorsteuerüberhangs ist also ein wichtiges Thema für internationale Unternehmen im Russland. Berechnung, Deklarierung und letztendlich beratende und praktische Unterstützung bei der Rückerstattung vor Ort in Moskau und auf Wunsch in ganz Russland gehören zu unseren Kernkompetenzen.

Wie sieht der Prozess der Erstattung der Umsatzsteuer aus?

Es folgt ein Überblick über den Prozess der Mehrwertsteuerrückerstattung in Russland.

  1. Berechnung der Umsatzsteuer (VAT Calculation) im Zusammenhang mit der Erstellung und Einreichung der elektronischen Umsatzsteuererklärung (electronic VAT Declaration). Dabei werden von unseren russischen Steuerberatern und Bilanzbuchhaltern alle für die Mehrwertsteuer relevanten Buchhaltungsdokumente wie Verträge, Register, MwSt.-Rechnungen gesichtet und gemäß russischen Steuervorschriften zusammengestellt und eingereicht. Bei Vorliegen eines Vorsteuerüberhangs, also einer Forderung gegenüber dem russischen Finanzamt, muss entschieden werden, ob diese Forderungen gestundet, also mit in der Zukunft zu erwartender Steuerschuld verrechnet werden oder ob ein Antrag auf Auszahlung per Überweisung auf das Bankkonto an das Steueramt gestellt werden soll. Wir beraten unsere Kunden bei dieser Entscheidung umfassend. Wenn ein Antrag auf Auszahlung des Vorsteuerüberhangs gestellt wird, folgt auf diesen Antrag eine in der Regel dreimonatige Steuerprüfung, welche im Folgenden geschildert wird.
  2. Vor der Bewilligung der Rückerstattung der russischen Mehrwertsteuer hat der russische Steuerdienst eine Steuerprüfung des betreffenden Unternehmens gestellt, welche in der Regel drei Monate, unter Umständen aber auch länger, dauern kann. Im Rahmen dieser Prüfung fordern die Steuerprüfer in der Regel umfangreiche Dokumentationen an, führen unangemeldete Besuche bei der juristischen Adresse des zu prüfenden Unternehmens durch und laden Vertreter des Unternehmens zur Befragung. Auch Vertragspartner des zu prüfenden Unternehmens können in diesem Zusammenhang geprüft werden. Unsere erfahrenen Steuerberater und Bilanzbuchhalter begleiten unsere Kunden dabei.
  3. Auf der Grundlage der erfolgten Steuerprüfung fällt das Steueramt die Entscheidung darüber, ob der geforderte Betrag zurückgezahlt werden soll oder nicht. Diese Entscheidung wird schriftlich innerhalb von 12 Tagen nach Abschluss der Steuerprüfung durch das Steueramt zugestellt. Im Falle einer negativen Entscheidung hat das betreffende Unternehmen die Wahl, sich der Entscheidung zu fügen, das heißt, die Steuerforderung mit zukünftigen Steuerpflichten verrechnen zu lassen, oder die Forderung vor einem russischen Gericht einzuklagen.
  4. Im Falle der positiven Entscheidung des Steueramtes über die Rückerstattung des Vorsteuerüberhangs, ist das Geld innerhalb von sieben Tagen vom Konto des Steueramts auf das Bankkonto des Unternehmens zu überweisen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer sind im Wesentlichen im Steuerkodex der Russischen Föderation, Kapitel 21, Artikel 170 geregelt.

Wir helfen unseren Kunden im Rahmen der Umsatzsteuererklärung mit folgenden Leistungen:

  • Umfassende Steuerberatung in Russland insbesondere Beratung zur Mehrwertsteuer und zur Rückerstattung des Vorsteuerüberhangs;
  • Berechnung der Umsatzsteuer, Erstellung und Zustellung der elektronischen Umsatzsteuererklärung/ Mehrwertsteuererklärung;
  • Vorbereitung und Begleitung aller Steuerprüfungen, insbesondere der Prüfung über die Rückerstattung des Vorsteuerüberhangs;
  • Klärung aller Angelegenheiten und Fragen zwischen Kunden und Steueramt;
  • Besuch des russischen Steueramts im Auftrag und mit Vollmacht des Kunden;
  • Vertretung gegenüber russischem Steueramt und russischen Behörden im Auftrag und mit Vollmacht des Mandanten;
  • Beratung der Geschäftsführung, Schulung der Mitarbeiter unserer Kundenunternehmen darüber, wie man sich bei einer Steuerprüfung in Russland verhält, (Dos and Dont’s Checklist Steuerprüfung);
  • Rechtsdurchsetzung der Forderung vor russischen Gerichten in engster Zusammenarbeit mit unserer deutsch-russische Partnerkanzlei und
  • urverfügungstellung und Bedienung der juristischen Adresse und
  • steuerliche Registrierung ausländischer Unternehmen in Russland (insbesondere Mehrwertsteuerregistrierung ausländischer Unternehmen, welche elektronische Leistungen und Produkte (Internetdienste) an in Russland ansässige Verbraucher vertreiben, gemäß Änderung des Gesetzes zur Mehrwertsteuer für elektronische Dienstleistungen und Produkte zum 1.1.2017)

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