STEUERBERATUNG IN RUSSLAND

STEUERBERATUNG IN RUSSLAND

Das russische Steuerrecht mag auf den ersten Blick undurchdringbar erscheinen. Jedoch können Steuergesetze und Bürokratie Sie nicht daran hindern, in Russland erfolgreich zu sein, wenn wir Ihnen dabei als erfahrene Dienstleister und Berater zur Seite stehen. Sie werden sehen, dass Russland auch steuerlich gesehen ein überaus interessanter Geschäftsstandort ist.

Wir entwickeln eine maßgeschneiderte Steuerstrategie und sorgen dafür, dass Ihre Steuern in Russland 100% legal, transparent und unter Berücksichtigung sämtlicher Vorteile des russischen Steuersystems berechnet werden. Dabei kommunizieren wir eng mit den russischen Steuerbehörden.

An wen richtet sich unser Angebot „Steuerberatung in Russland“?

  • In Russland tätige Internationale Konzerne und mittelständische Unternehmen;
  • Russische Unternehmen mit internationaler Geschäftsausrichtung;
  • Tochtergesellschaften oder Filialen internationaler Unternehmen in Russland;
  • Unternehmen, die Tochtergesellschaften, Filialen, Repräsentanzen und Betriebsstätten in Russland gründen wollen;
  • In Russland lebende ausländische Personen mit hohem Einkommen, welche ihr Einkommen ganz oder teilweise in Russland versteuern möchten;
  • Im Ausland lebende russische Staatsbürger mit hohem Einkommen, welche ihr Einkommen ganz oder teilweise in Russland versteuern möchten;

Kurze Einführung in Steuersystem, Steuern und Steuersätze in Russland

Die Grundlage des russischen Steuersystems bilden der erste und der zweite Teil des Steuerkodex der Russischen Föderation. Hierin sind die Besteuerungsgrundsätze, das Steuerverfahren und alle einzelnen Steuerarten einheitlich für das gesamte Staatsgebiet niedergeschrieben. Außerdem hat Russland mit Deutschland, Österreich, der Schweiz und den meisten anderen Ländern, welche eine Rolle im Russlandgeschäft spielen, jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA, DTA) geschlossen.

Das russische Steuersystem lässt sich in folgende drei Ebenen aufteilen:

  • Auf der ersten föderalen Ebene wird in ganz Russland ein einheitlicher Steuersatz angewendet. Dies gilt beispielsweise für die Umsatzsteuer.
  • Die Steuern der zweiten föderalen Ebene werden zwar auch zentral durch die Bundesabgabenordnung festgelegt, können aber von den Gemeinden um einen regionalen Teil gemindert werden. Zu dieser Art von Steuern zählt beispielsweise die Gewinn- oder Körperschaftssteuer.
  • Um auf regionaler / lokaler Ebene erhobene Steuern handelt es sich zum Beispiel bei der Vermögens- und Grundsteuer.

Überblick über die wichtigsten Steuersätze in Russland:

  • Gewinnsteuer (Körperschaftssteuer): 20;
  • Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer: normaler Mehrwertsteuersatz: 20% (seit 01.01.2019), ermäßigter Mehrwertsteuersatz 10%, einzelne Waren und Dienstleistungen, sowie Exporte (Ausfuhr aus Russland und der Eurasischen Zollunion) sind von der russischen Mehrwertsteuer befreit, für kleine und mittlere Unternehmen gibt es die Möglichkeit, sich im Rahmen des „vereinfachten Steuersystems“ von der Mehrwertsteuer zu befreien;
  • Persönliche Einkommensteuer: 13% (30% für Nicht-Residenten) (Im Rahmen des Programms für „Hochqualifizierte (ausländische) Spezialisten“ können auch Ausländer, welcher sich deutlich weniger als 183 Tage im Jahr in Russland aufhalten, ihr in Russland erzieltes Einkommen mit diesem Steuersatz von 13% versteuern und sind außerdem von allen russischen Sozialabgaben befreit. Ein weltweit sehr attraktiver Einkommenssteuersatz.)
  • Vermögenssteuer: bis zu 2,2%;
  • Dividendensteuer (Quellensteuer): 13% (15% für Nicht-Residenten) (mit Doppelbesteuerungsabkommen u.U. 5%);

Hierbei unterstützen wir unsere internationalen Mandanten in Russland:

  • Steuerberatung bei der Unternehmensgründung;
  • Steuerberatung bei der Due Diligence;
  • Steuerberatung bei Mergers & Acquisitions;
  • Ausarbeitung der steuerlichen Rechnungslegungspolitik;
  • Steueroptimierung;
  • Vorsteuerabzug, Berechnung und Rückerstattung des Vorsteuerüberhangs;
  • inklusive gerichtliche Durchsetzung der Forderungen gegenüber dem russischen Steueramt und
  • Umsatzsteuerplanung bei grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen und Transaktionen.

Kontaktieren Sie uns!

Sehen Sie hier unsere Publikationen zum Thema Firmenregistrierung in Russland:

Unternehmensgründung in Russland
Vorgehensweise der Gründung einer Firma in Russland
Leitfaden zur Gründung einer OOO in Russland
Vorgehensweise der Gründung einer Firma in Russland
Hier finden Sie weitere Publikationen
Weitere Publikationen zum Thema Russlandgeschäft

Was unsere Kunden über uns sagen

Hoch professionell!

Wir arbeiten schon seit vielen Jahren mit Rufil Russia Consulting. Wir schätzen den Professionalismus der Berater und dass man alle unsere Anfragen umgehend erledigt.

Marlies Moretti/ Director Sales Emerging Markets & Direct Markets International Sales

ESCADA SE, München, Deutschland

Immer zuverlässig!

Ich habe eine sehr gute Erfahrung mit der Leistungserbringung durch Rufil Russia Consulting gemacht und kann deshalb diese Firma sehr empfehlen. Hoch Professionell. Immer zuverlässig.

Miroslav Cernac/ General Manager Eastern Europe

Velox CMS, Prag, Tschechien

Beste Kundenerfahrung!

Ich empfehle Rufil Russia Consulting allen Unternehmen, welche nach Russland exportieren oder eine Niederlassung in Russland haben. Wir waren mit der Arbeit des Moskauer Teams äußerst zufrieden.

Dirk Uhlemann/ Finanzdirektor

Segment Behälter Bau GmbH, Wolmirstedt, Deutschland

Weitere Leistungen, welche wir für unsere Kunden in Russland erbringen:

Contact us!

Philipp Rowe
Geschäftsführer in Moskau und Berlin

Arsen Azatkhanyan
Jurist

+7 495 118 38 65
+49 (0)30 120 84 958
info@rufil-consulting.com
Marksistskaya Straße 16, Office 2, 109147, Moskau, Russland
International Business Center: Mosalarko Plaza

Kontaktieren Sie uns!

Philipp Rowe
Managing Director in Moscow and Berlin

Viktor Malyshev
General Counsel
Senior Jurist

+7 495 125 09 85
+49 (0)30 120 84 958
info@rufil-consulting.com
Ul. Bolshaya Dmitrovka 23/1, 125009 Moscow, Russia